Berufskraftfahrerweiterbildung
Weiterbildungspflicht
Sowohl Neueinsteiger im Transportgewerbe als auch erfahrene Fahrer/-innen, die ihre Fahrerlaubnis im Personenverkehr vor dem 10.09.2008 erworben haben, sind zur Weiterbildung verpflichtet. Für die Neueinsteiger gilt eine Nachweispflicht für die komplette Weiterbildung erstmals nach 5 Jahren nach dem Erwerb der Grundqualifikation, für erfahrene Fahrer/-innen im Personenverkehr erstmals bis zum 10.09.2013.
Die Auffrischung der Qualifikation umfasst insgesamt 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren, die in Einheiten von fünf mal sieben Stunden absolviert werden können.
Der Stützpunkt in Eichstätt
Unsere Weiterbildungen werden für Personen- und Güterverkehr getrennt angeboten. Dabei decken jeweils 5 Module die folgende Themengebiete ab:
- Personenverkehr - Modul 1: Eco-Training
- Personenverkehr - Modul 2: Markt und Image
- Personenverkehr - Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
- Personenverkehr - Modul 4: Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr
- Personenverkehr - Modul 5: Fahrgastsicherheit und Gesundheit
- Güterverkehr - Modul 1: Eco-Training
- Güterverkehr - Modul 2: Vorschriften für den Güterverkehr
- Güterverkehr - Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
- Güterverkehr - Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
- Güterverkehr - Modul 5: Ladungssicherung
Anmeldung
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